Spenden mit dem Run for Charity
Jedes teilnehmende Laufteam hat das Recht, im Rahmen der Anmeldung einen Spendenempfänger für eine zweckgebundene Spende in Höhe von bis zu 500,00 EUR zu benennen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass mehrere Teams für ein gemeinsames, größeres Projekt laufen.
Sofern der Lauf von den jeweiligen Teilnehmern ordnungsgemäß beendet wird, d.h. dass die komplette vorgegebene Gesamtstrecke zu Fuß und ohne Hilfsmittel in dem vorgegebenen Zeitfenster absolviert wird, und das benannte Spendenprojekt die nachstehenden Voraussetzungen zur Spendenauszahlung erfüllt, stellen wir dem jeweiligen Spendenprojekt die zweckgebundene Spende zur Verfügung, sofern ausreichend Spendengelder vorhanden sind. Die Teilnahme am KIDS RUN wird dabei mit 250,00 EUR pro Team gefördert, die Teilnahme am RUN FOR CHARITY Staffellauf mit 500,00 EUR pro Team. Sollte die Anzahl an berechtigten Spendenprojekten, denen eine zweckgebundene Spende zustünde, die Höhe der zur Verfügung stehenden Spendengelder übersteigen, entscheidet das Los darüber, an welche der Spendenprojekte eine Auszahlung der Spendengelder erfolgt.
Die auf Nachweis der ordnungsgemäßen Beendigung zur Verfügung gestellte zweckgebundene Spende kann wahlweise für ein eigenes Spendenprojekt genutzt werden oder in eines unserer Leuchtturmprojekte einfließen. Für eine Spendenauszahlung sind die folgenden Bedingungen einzuhalten.
Voraussetzungen für die Spendenvergabe
- Die Spende darf nur zur Finanzierung konkreter Projekte verwendet werden. Das konkrete Projekt muss der Spendenempfänger bei der Online-Anmeldung zum RUN FOR CHARITY genau beschreiben. Die Beschreibung muss eindeutig ein gemeinnütziges Kinder- und/oder Jugendprojekt benennen und dieses detailliert darstellen. Ergänzend muss eine kurze Beschreibung der generellen Tätigkeiten des Spendenempfängers übermittelt werden.
- Die Spenden sollen dabei bevorzugt für folgende Zwecke eingesetzt werden:
- Förderung und Integration sozial und gesundheitlich benachteiligter Kinder und Jugendlicher
- Bildung/Erziehung oder Gesundheitsprävention von Kindern und Jugendlichen
- Projekte zur Kunst und Kulturförderung für Kinder und Jugendliche
- Projekte für Kinder und Jugendliche im Natur- und Heimatschutz, z.B. die Reinigung von Gewässern oder Parkanlagen
- Die Spende muss der Maßnahme/dem Projekt vollumfänglich und direkt zufließen.
- Die Spende muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 52, 53 und 54 der Abgabenordnung (AO) und der Anlage 1 zu §48 Abs. 2 EST-DV zufließen.
- Der Spendenempfänger muss zur Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung/Spendenbescheinigung berechtigt sein.
- Der Spendenempfänger ist als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse durch das Finanzamt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz von der Körperschaftssteuer befreit.
- Die Spende muss ordnungsgemäß verbucht werden.
- Sofern der Spendenzweck anerkannt und der RUN FOR CHARITY erfolgreich absolviert wurde, werden die Spenden zeitnah an den Spendenempfänger ausgezahlt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Spende muss dokumentiert werden.
- Die auf die ALD International GmbH ausgestellte Spendenbescheinigung ist einen Monat nach Auszahlung der Spendensumme an die folgende Adresse zu senden: Stadtkasse Waren/Müritz, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren/Müritz.
- Die Nachweise zur Spendenverwendung sind bis zum 31. Januar 2024 unaufgefordert einzureichen bei: ALD International GmbH, Marketing, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, in Form von:
- Quittungsbelegen/Rechnungen über die Kosten
- Mindestens drei aussagekräftigen digitalen Fotos
- Einem kurzen Bericht über das Projekt
- Sofern die Spende nicht bestimmungsgemäß verwendet wird, muss diese an den Veranstalter zurückerstattet werden.
- Über die Anerkennung des Spendenzwecks entscheidet ein Gremium des Veranstalters und regionaler Unterstützer.
Weitere Details sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.